TEILNAHMEANTRAG Mit jeder Familie wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Teilnahme der Familie und ihrer Gäste an der Festveranstaltung sichert.
Dabei ist es wichtig, dass ein Teil des Vertrages in jedem Fall beim Jugendweihe-Verein Schwerin e.V. vorliegt! Die Abgabe dieses Vertragsteiles sollte drei Wochen nach dessen Ausgabe an die Familien beim Jugendweihe-Verein Schwerin e.V. erfolgen. Bei nicht vorliegen dieses Vertragsteiles sind sie nicht für die Teilnahme an der Festveranstaltung angemeldet, auch wenn Sie bereits die Teilnahmegebühr überwiesen haben.
Die Angaben auf dem Vertrag benötigen wir für die Vorbereitung der Urkunden und der Einladungen zur Feierstunde. Die Angaben zu den Teilnehmern an der Festveranstaltung sind bitte in jedem Fall durch Zahlen auszuweisen. Geben Sie für die Position „ Gäste" auf dem Vertrag bitte eine realistische Höchstzahl an! Das ist wichtig für die sinnvolle Planung.
Bis zum 15. Januar 2012 besteht die Möglichkeit, die endgültige Anzahl der Gäste zur Festveranstaltung zu berichtigen. Die Teilnahme Ihres Kindes an der Jugendweihe wird rechtskräftig, wenn sie nach der Anmeldung, spätestens 14 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages die Teilnahmegebühr überwiesen haben. Von diesem Zeitpunkt an ist ihr Kind bei Veranstaltungen und Reisen im Inland durch uns versichert (Unfali).
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